Hier nun ein paar Worte zum
FotorechtPersonen: Das "Recht am eigenen Bild" besagt, dass Fotos von Personen im Allgemeinen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
...unsere Fotographen wahren dieses Recht und stimmen sich mit den Leuten ab, wenn Fotos von Einzelpersonen oder kleineren Gruppen gemacht werden.
Ausnahmen bilden hier Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht und Personengruppen, solange hier nicht eine einzelne besonders hervorsticht. Außerdem ist es ungefragt erlaubt, Personen z.B. mit auf ein Landschaftsbild zu nehmen, solange diese nur als Beiwerk erscheinen.
... dies ist der Fall, wenn der Fotograph in die Menge knipst. Sollte sich in dieser Menge eine Person aufhalten, die nicht fotographiert werden möchte, kann das Recht am eigenen Bild hier nicht geltend gemacht werden.
Gebäude: Bei Gebäuden ist grundsätzlich die Einwilligung des Eigentümers notwendig, das Hausrecht gibt ihm das Recht, das Aufnehmen von Fotos beliebig einzuschränken. Insbesondere gilt hier natürlich auch, dass eine Veröffentlichung seiner Zustimmung bedarf.
...wir behalten uns vor, von allen professionellen oder Hobbyfotographen Zugriff auf die bei uns gemachten Bilder zu erhalten, sofern sie auf anderen Seiten veröffentlicht werden sollen. Dies kann vorab per email oder vor Ort bei der Geschäftsleitung angefragt werden.
Auch wenn die Fotos nur für den privaten Gebrauch gedacht sind oder wenn das Gebäude nur Bestandteil und nicht Hauptmotiv ist, schadet es nicht, trotzdem zu fragen.
Daher begrüßen wir es auch hier, wenn Ihr kurz per mail oder direk anfragt - Viele Grüße vom FDC-Team !